Um für einen Bachelor Mehrsprachige Kommunikation, einen Master Konferenzdolmetschen oder ein Zusatzzertifikat Übersetzen zugelassen zu werden, ist eine bestandene ´¡³Ü´Ú²Ô²¹³ó³¾±ð±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ erforderlich. Die Zulassung zum Studiengang Master Übersetzen ist für AbsolventInnen des BA der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù oder eines äquivalenten Studiengangs einer anderen Universität ohne Aufnahmenprüfung möglich. Eine ´¡³Ü´Ú²Ô²¹³ó³¾±ð±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ ist allerdings erforderlich, wenn der BA in einer anderen Studienrichtung erlangt wurde.