Zusatzzertifikate
Zusatzzertifikat Übersetzen (CCT)
AbsolventInnen eines Masters in Übersetzen der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù oder eines äquivalenten Abschlusses in Übersetzen, die eine neue Passivsprache in ihre Sprachkombination aufnehmen möchten, können in zwei bis vier Semestern das Zusatzzertifikat Übersetzen erwerben.
- Studienplan (gültig ab September 2024, zuletzt aktualisiert am 6. März 2025)
- Studienordnung (gültig ab September 2022)
- Benotung in Viertelnotenschritten: Umrechnungstabelle
- Einschreibungsbedingungen
Zusatzzertifikat Gebärdensprache (CCC)
AbsolventInnen des Bachelors Mehrsprachige Kommunikation der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù oder eines äquivalenten Abschlusses, die die Gebärdensprache in ihre Sprachkombination aufnehmen möchten, können in sechs bis acht Semestern das Zusatzzertifikat Gebärdensprache erwerben. Diese Zusatzausbildung wird prinzipiell alle drei Jahre angeboten.
- Studienplan für LSF (französische Gebärdensprache)
- Studienplan für LIS (italienische Gebärdensprache)
- Studienordnung
- Benotung in Viertelnotenschritten: Umrechnungstabelle
- Einschreibungsbedingungen